Die Willenserklärung und Zeichnung muss durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter, erfolgen.
Gegenstand
Gemeinschaftliche Benutzung einer zentralen Wasserversorgungs- und Kläranlage, deren Wartung, Unterhaltung, Verbesserung und gegebenenfalls Erweiterung.