Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens einem weiteren Mitglied.
Die Genossenschaft wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten. Die Genossenschaft kann auch durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten werden.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder, sowie den Fischfang zu rationalisieren und die Verkaufsbedingungen für die Erzeugung ihrer Mitglieder zu verbessern.
Um dieses Ziel zu erreichen, werden Maßnahmen getroffen, die geeignet sind,
- die Steuerung der Produktion und ihre quantitative und qualitative Anpassung an die Nachfrage zu begünstigen, vor allem über die Durchführung von Fangplänen und Qualitätsregeln;
- die Konzentration des Angebotes zu fördern;
- die Preise zu stabilisieren;
Fangmethoden zu fördern, die einen nachhaltigen Fischfang begünstigen. Daneben gehören zu den Aufgaben der Genossenschaft der An- und Verkauf von Fischen, Krebse und Weichtieren, insbesondere die Verwertung der übrigen Fangware der Mitglieder, sowie die Beschaffung und Vermittlung von Fischereibedarfsartikeln aller Art auf gemeinsame Rechnung und Gefahr.