Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 50,00 EUR.
Betrag des Geschäftsanteils: 10,00 EUR. Keine Höchstzahl. Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Betrieb einer zentralen Wasserversorgungsanlage, deren Wartung, Unterhaltung und Verbesserung und ggfls. auch Erweiterung, zur Versorgung der Genossenschaftsmitglieder mit Nutz- und Brauchwasser