Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person. Ist nur ein Vorstandsmitglied vorhanden, so vertritt es die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder vorhanden, wird die Genossenschaft durch sämtliche Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäitsbetrieb. Ferner der Betrieb und die Unterhaltung einer Wasserversorgungsanlage zur Versorgung der Mitglieder mit Nutz- und Brauchwasser.