Der Vorstand der Genossenschaft besteht aus mindestens zwei Mitgliedern, darunter der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Die Genossenschaft wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Gemeinschaftliche Benutzung einer zentralen Wasserversorgungsanlage, deren Wartung, Unterhaltung, Verbesserung und ggfls. Erweiterung.