| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 24.02.2010 / 03.03.2010 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 25.05.2010 und 26.05.2010 ist die Ärztegenossenschaft Hamburg e.G. (vorher AG Hamburg, GenR 1013) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.06.2023 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 21.06.2023 und 19.06.2024 ist die Q-Pharm AG mit Sitz in Bad Segeberg (Amtsgericht Kiel, HRB 1287 SE) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Nachschusspflicht ist auf die Haftsumme beschränkt. Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 500,00 EUR.
Mindestkapital:
400.000,00 EUR |
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