Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens einem weiteren Mitglied.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten.
Gegenstand
Betrieb und Unterhaltung einer Wasserversorgungsanlage zur Versorgung der Mitglieder mit Nutz- und Brauchwasser.