Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 300,00 EUR.
Höchstzahl der Geschäftsanteile je Genosse: 2
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft ihrer Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb. Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Unterhaltung einer Wasserversorgungsanlage zur Versorgung der Mitglieder mit Nutz- und Brauchwasser. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.