Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 1.600,00 EUR und ist auf 10 Geschäftsanteile begrenzt.
Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens einem weiteren Mitglied.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Gemeinschaftliche Benutzung des Heizwerkes Gönnebek, dessen Wartung, Unterhaltung, Verbesserung und gegebenenfalls Erweiterung.