Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens einem weiteren Mitglied.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Betrieb und Unterhaltung einer Wasserversorgungsanlage zur Versorgung der Mitglieder mit Nutz- und Brauchwasser.