Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und mindestens einem weiteren Mitglied.
Die Genossenschaft wird vertreten durch zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter. Die Genossenschaft kann auch durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten werden.
Gegenstand
Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr durch den Betrieb einer Meierei.