Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Beschaffung des im Haushalt, Gewerbe und in der Wirtschaft der Mitglieder erforderlichen Trink- und Nutzwassers durch Unterhaltung eines Wasserwerkes in Remmels und des erforderlichen Rohrnetzes. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.