Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
(1) Die Genossenschaft bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen.
(2) Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung.
(3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.