| Eintragungstext | | Text | Firma berichtigend eingetragen |
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| Eintragungstext | | Text | Folgende Genossenschaften sind bisher auf die Genossenschaft verschmolzen:
1) Die Generalversammlung vom 24.06.1967 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 25.05.1967 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Gemeinnützigen Siedlungsgenossenschaft Selbsthilfe eGmbH mit Sitz in Garstedt durch Übernahme beschlossen.
2) Die Vertreterversammlung vom 14.06.1969 hat nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 31.03.1969/ 08.04.1969 die Verschmelzung der Genossenschaft mit der Wohnbau-Gilde Schleswig-Holstein e.G.m.b.H. mit Sitz in Elmshorn durch Übernahme beschlossen.
3) Die Wohnungsbaugenossenschaft Quickborn eG mit Sitz in Quickborn/Krs. Pinneberg, (Amtsgericht Pinneberg, GnR 108 PI) ist aufgrund Verschmelzungsvertrag vom 26.4.2001, durch Beschluss der Generalversammlung der Wohnungsbaugenossenschaft Quickborn eG vom 28.06.2001 und Beschluss der Vertreterversammlung dieser Genossenschaft - als übernehmende Genossenschaft - vom 30.06.2001 durch Übertragung ihres Vermögens durch Aufnahme mit dieser Genossenschaft verschmolzen. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme beträgt 160,00 EUR
Bei einer Übernahme weiterer Anteile tritt eine Erhöhung der Haftsumme nicht ein. |
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