| Gegenstand | 1. Der Betrieb von Besamungsstationen und Aufzuchtstationen sowie Embryotransfereinrichtungen zur Förderung der Rindviehzucht durch Einsatz wertvoller Bullen und Embryonen, um a) durch Zuchtprogramme die Leistung, die Gesundheit und die Robustheit der Rinder zu steigern, b) die Bullen mit positiven Zuchtwertschätzergebnissen weitgehend auszunutzen und den Einsatz von Sperma züchterisch wertvoller Bullen zu steigern, c) durch Bekämpfung von Rinderkrankheiten die Fruchtbarkeit zu fördern, d) den züchterischen Fortschritt durch Embryotransfer und Entwicklung bzw. Weiterentwicklung biotechnischer Verfahren zu steigern, e) die künstliche Besamung für andere Nutztierarten einschließlich der dafür notwendigen Beratungen durchzuführen, f) die Aufzucht- und/oder Nachkommenprüfungen in Reinzucht und Kreuzung für alle Rinderrassen durchzuführen.
2. Die Durchführung der Aufgaben einer nach dem Tierzuchtgesetz anerkannten Züchtervereinigung für Milch- und Zweinutzungsrinderrassen und für die Fleischrinderrassen. Diese Aufgaben sind im Teil "B. Tierzuchtrechtliche Bestimmungen" geregelt.
3. Die Anpassung der Erzeugung und des Absatzes von Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh an die Erfordernisse des Marktes durch: a) Ausrichtung der Produktion nach gemeinsamen Erzeugungs- und Qualitätsregeln durch rassenspezifische Zuchtplanung, Auswertung von Leistungsprüfungen und Zuchtbuchführung für Herdbuchtiere, b) Beratung in Fragen der Rinderzucht, der Besamung und des Absatzes, c) Verkauf der gesamten Produktion an Zucht-, Nutz- und Schlachtvieh nach gemeinsamen Verkaufsregeln, d) Ausrichtung von Veranstaltungen und Ausstellungen.
4. Die Abgabe von Sperma, Embryonen und sonstigen Besamungszubehör kann auch an Nichtmitglieder erfolgen.
5. Die Genossenschaft ist Züchtervereinigung, Besamungsorganisation und Embryonentransfereinrichtung nach den Bestimmungen des Tierzuchtgesetzes. Als Erzeugergemeinschaft arbeitet sie im Sinne des Marktstrukturgesetzes. |