Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
1. Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder und die Förderung der gemeinschaftlichen Belange des Straßenverkehrsgewerbes.
2. Gegenstand des Unternehmens ist insbesondere:
a) die Einziehung, Abrechnung und Abführung öffentlicher Abgaben und Gebühren für die Benutzung von Straßen und Einrichtungen der Verkehrsinfrastruktur (Maut) im Inland und Ausland;
b) der Abschluss oder die Vermittlung von Versicherungsverträgen zum Schutze der Fahrzeughalter und Fahrer, der Fahrzeuge und der beförderten Güter;
c) die Errichtung, der Betrieb sowie die Pachtung und Verpachtung von wirtschaftlichen Einrichtungen für das Straßenverkehrsgewerbe, insbesondere von Tankstellen, Autohöfen, Fahrerunterkünften, Parkplätzen und ähnlichem;
d) die Herausgabe und Abrechnung von Tankservice-Karten für Unternehmen des Straßenverkehrsgewerbes;
e) der Ein- und Verkauf oder die Vermittlung von Fahrzeugen, Fahrzeugersatz- und Zubehörteilen, Treibstoffen und Ausrüstungsgegenständen;
f) die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Berufsfahrerqualifikation, Aus- und Weiterbildung, Arbeitssicherheit und Beratung.