Der Vorstand besteht aus midestens einem Vorstandsmitglied. Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genossenschaft durch sämtliche Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Versorgung der Mitglieder mit Trink- und Brauchwasser.