Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt dieses die Genossenschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Genosschenaft durch die Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Gegenstand des Unternehmens ist die Herstellung, der Ankauf, die Verarbeitung und der Vertrieb von Kaffee und Kaffeeprodukten, direkt oder über Beteiligungen an Gesellschaften, die mit Kaffeeprodukten handeln. Der Genossenschaftsgegenstand kann unter den genannten Voraussetzungen auf weitere Produkte ausgedehnt werden.