Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder oder die Förderung der sozialen und kulturellen Belange der Mitglieder mittels gemeinschaftlichen Geschäftsbetriebs.
Gegenstand des Unternehmens ist der Kauf, die Instandsetzung und die Vermietung von gewerblichen Immobilien an die Mitglieder.