Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Vorstandsmitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. Die Akquisition von Coachingaufträgen und Vermittlung dieser Aufträge an die Mitglieder.
2. Die Vermittlung von Coachingaufträgen an Mitglieder, die der Genossenschaft von Mitgliedern angedient werden.
3. Die Sicherstellung hoher Qualitätsstandards für die Tätigkeit der Mitglieder als Coach.
4. Die Ausbildung von Coaches im Sinne der oben genannten Qualitätsstandards.
5. Die berufliche Fortbildung der Mitglieder und dritter Coaches.
6. Die Vermittlung von Coaches an Mitglieder, die als Unternehmen Coaching einsetzen wollen.
7. Die Entwicklung neuer und die Weiterentwicklung bestehender Methoden des Coachings und angrenzender Tätigkeitsfelder.
8. Die Durchführung von Veranstaltungen der beruflichen Fortbildung außerhalb des Coachings.
9. Das Erbringen von sonstigen Servicedienstleistungen zur Unterstützung der freiberuflichen Tätigkeit der Mitglieder.