Der Vorstand besteht aus mindestens einer Person.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und
sozial verantwortbare Wohnungsversorgung. Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und
Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln, veräußern und betreuen; sie kann alle im
Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden
Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, soziale,
wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen.