| Eintragungstext | | Text | keine Nachschusspflicht
Das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschieden sind oder die einzelne Geschäftsanteile gekündigt haben, nicht unterschritten werden darf, beträgt 20 % der in der Bilanz ausgewiesenen Sacheinlagen. |
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