Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
1. Förderung der Nahversorgung und der sozialen Kontakte, der Pflege der Kultur und Kommunikation in Alveslohe. Die Bürger-Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.
2. Versorgung der Bürger mit Nahversorgungseinrichtungen, einschließlich Dienstleistungen für den täglichen Bedarf. Die Bürger-Genossenschaft kann auch bestehende Einrichtungen und Aktivitäten in Alveslohe unterstützen, die für die Bürger von besonderer sozialer oder kultureller Bedeutung sind.
3. Die Bürger-Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen.