| Eintragungstext | | Text | keine Nachschusspflicht
Das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschieden sind oder einzelne Geschäftsanteile gekündigt haben, nicht unterschritten werden darf, ist der Anteil des Eigenkapitals in Höhe von 20 % der Gesamterstellungskosten, gemäß der im Anlagevermögen aufgezeigten Sachanlagen. |
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