Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung der Nahversorgung und der sozialen Kontakte, der Pflege der Kultur und Kommunikation im Barkauer Land. Die Genossenschaft darf auch mit Nichtmitgliedern Geschäfte betreiben.
Der Gegenstand der Genossenschaft ist die Versorgung der Bürger mit Nahversorgungseinrichtungen, einschließlich Dienstleistungen für den täglichen
Bedarf. Die Genossenschaft kann auch bestehende Einrichtungen im Barkauer Land unterstützen, die für die Bürger von besonderer sozialer oder kultureller Bedeutung sind.
Die Genossenschaft kann sich an anderen Unternehmen beteiligen.