Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Mitgliedern. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Förderung und Unterstützung der Kinder- und Jugendarbeit sowie der Alten- und Bedürftigenpflege für die Bürgerinnen und Bürger in Kaltenkirchen und Umgebung, insbesondere
a) durch die Errichtung, die Verpachtung/Vermietung und den Betrieb von Gebäuden und Einrichtungen, zunächst eines Kindergartens im Baugebiet Wiesenpark in Kaltenkirchen und
b) die Durchführung von Veranstaltungen und Beratungen.