Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Erwerb, Erstellunq, Betrieb und Unterhaltung gemeinschaftlichen Wohneigentums, die Vermietung der Wohnungen an die Mitglieder der Genossenschaft, die gegenseitige Förderung, Unterstützung und die Pflege eines gemeinschaftlichen Miteinanders zum Wohle aller.