Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Der Vorstand bedarf der Zustimmung des Aufsichtsrates für die Aufstellung des Wirtschaftsplans, für außerplanmäßige Geschäfte, deren Wert € 10.000 übersteigt, bei wiederkehrenden Leistungen (Dauerschuldverhältnisse, z.B. Miet- oder Arbeitsverträge) berechnet für die Frist bis zur möglichen Vertragsbeendigung sowie für Geschäftsordnungsbeschlüsse. Die Zustimmung kann für gleichartige Geschäfte generell erteilt werden.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die auf den Stadtteil Gaarden bezogene Förderung der Bildung und Erziehung, Jugendhilfe und Integration, durch die Bereitstellung von Informations-, Lern- und Lehrmaterialien, die Förderung von deren Erstellung, die Durchführung oder Unterstützung von Informations- oder Lehrveranstaltungen. Weiter soll durch die Bereitstellung von Informationen und Hilfen, wie z.B. Hausaufgabenhilfe zur Willens- und Charakterbildung junger Menschen beigetragen werden.