| Eintragungstext | | Text | Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 10.06.2002 und der Verschmelzungsbeschlüsse der Gesellschafterversammlungen der beteiligten Gesellschaften vom 10.06.2002 und 26.06.2002 ist die Wohnungsbaugesellschaft der Stadt Lütjenburg mbH in Lütjenburg (Amtsgericht Kiel, HRB 1090 PL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.02.2009 und der Zustimmungsbeschlüsse der Mitgliederversammlung vom 03.04.2009 und der Vertreterversammlung vom 28.05.2009 der beteiligten Genossenschaften ist die Baugenossenschaft Preetz eingetragene Genossenschaft in Preetz (Amtsgericht Kiel, GnR 133 PL) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 21.05.2012 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 07.05.2012 und 23.05.2012 ist die Gemeinnützige Wohnstätten-
Genossenschaft Itzehoe eG mit Sitz in Itzehoe (AG Pinneberg, GnR 2 IZ) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 26.05.2016 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 25.05.2016 und 26.05.2016 ist die Lorenzen Hausverwaltung GmbH, Barkelsby (Amtsgericht Kiel, HRB 7690 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 14.06.2018 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 30.05.2018 ist die Wankendorfer Immobilienverwaltung für Schleswig-Holstein GmbH in Itzehoe (Amtsgericht Pinneberg, HRB 849 IZ) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 28.03.2023 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 24.05.2023 und 30.05.2023 ist die Baugenossenschaft Heikendorf und Umgebung eG mit Sitz in Heikendorf (Amtsgericht Kiel GnR 410 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. Auf Grund des Verschmelzungsvertrages vom 22.03.2024 und der Zustimmungsbeschlüsse vom 30.05.2024 und 31.05.2024 ist die Wankendorfer Gesellschaft für kommunale Stadtentwicklung mbH mit Sitz in Kiel (Amtsgericht Kiel, HRB 5585 KI) durch Übertragung ihres Vermögens unter Auflösung ohne Abwicklung als Ganzes auf die Genossenschaft verschmolzen. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 50,00 EUR. |
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