Der Vorstand besteht aus mindestens drei Personen. Sie müssen Mitglied der Genossenschaft sein.
Zwei Vorstandsmitglieder vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich.
Gegenstand
Die Genossenschaft erwirbt Grundstücke durch Kauf oder Erbpacht, errichtet und bewirtschaftet Wohnungen. Sie überlässt diese den Mitgliedern zu angemessenen Preisen. Die Genossenschaft räumt Erbbaurechte an bestimmten Grundstücken ein. Die Genossenschaft betreibt und bewirtschaftet die Ver- und Entsorgung für eigene Grundstücke und für Grundstücke, die sie den Genossenschaftsmitgliedern zur Verfügung stellt.
Die Genossenschaft kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlageh und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe und Dienstleistungen, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereit halten.
Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf Kiel.