Die Nachschusspflicht der Genossen ist auf die Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 100,00 EUR.
Die Höchstzahl der Geschäftsanteile ist 10.
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen. Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Der Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder.
Gegenstand des Unternehmens ist die Durchführung der Seebestattung von Urnen durch eigene und beauftragte Schiffsführer, eigene und fremde Schiffe sowie der Betrieb von Reedereien. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.