Zwei Vorstandsmitglieder können rechtsverbindlich für die Genossenschaft zeichnen und Erklärungen abgeben. Der Vorsitzende und sein Stellvertreter sind hierzu auch jeder für sich allein befugt.
Gegenstand
Unterhaltung und Bewirtschaftung des Studentenwohnheimes in Kiel, Bartelsallee 2.