Der Vorstand besteht aus mindestens 2 Personen.
Die Genossenschaft wird durch mindestens zwei Vorstandsmitglieder vertreten.
Gegenstand
1. Die Genossenschaft errichtet und bewirtschaftet Wohnungen in allen Rechts- und Nutzungsformen, darunter Eigenheime und Eigentumswohnungen. Sie überläßt diese zu angemessenen Preisen. 2. Sie kann zur Ergänzung der wohnlichen Versorgung ihrer Mitglieder Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen bereitstellen. Daneben kann sie die Errichtung von Wohnungsbauten sowie die in Satz 1 genannten Bauten betreuen und fremde Wohnungen bewirtschaften. 3. Ausserdem kann sie alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben eines gemeinnützigen Wohnungsunternehmens übernehmen. 4. Die Genossenschaft darf nur die durch das Recht über die Gemeinnützigkeit im Wohnungswesen zugelassenen Geschäfte und Maßnahmen betreiben. 5. Der Geschäftsbetrieb der Genossenschaft erstreckt sich auf das Stadtgebiet Kiel. Er kann auf die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön ausgedehnt werden. 6. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.