Ist ein Liquidator bestellt, so vertritt er die Genossenschaft allein. Sind mehrere Liquidatoren bestellt, wird die Genossenschaft durch sämtliche Liquidatoren gemeinsam vertreten.
Gegenstand
Gegenstand: Wasserversorgung der angeschlossenen Mitglieder;
Zweck: Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb