| Eintragungstext | | Text | Die Genossenschaft ist aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung vom 18.01.1942 gemäß Fusionsvertrag vom 16.12.1941 mit der Baugenossenschaft Eigenheim Eckernförde-Sandkrug e.G.m.b.H. in Eckernförde in der Weise verschmolzen, dass sie die Baugenossenschaft Eigenheim Eckernförde-Sandkrug als Ganzes in sich aufgenommen hat. |
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| Eintragungstext | | Text | Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 500,00 EUR. |
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