GNR 51 AG Flensburg · aktuell
Strukturierte Informationen
GEWOBA Nord Baugenossenschaft eG
Status: aktuell
Chronologischer Auszug | Historischer Auszug | Strukturierte Informationen
Grunddaten
Verfahrensdaten
Verfahrensnummer
0
Instanzdaten
Instanznummer
1
Sachgebiet › Code
012
Auswahl Instanzbehörde › … › Code
X1112R
Aktenzeichen › … › Aktenzeichen freitext
GnR 51 SL
Verfahrensgegenstand › Gegenstand
Handelsregister Amtsgericht Flensburg
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
1
Rollenbezeichnung › Code
287
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
1
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
2
Rollenbezeichnung › Code
288
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
2
Auswahl Beteiligter › Organisation
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
3
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
3
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
4
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
2
Beteiligter
Beteiligtennummer
4
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
5
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
3
Beteiligter
Beteiligtennummer
5
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
6
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
274
Nr
4
Beteiligter
Beteiligtennummer
6
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Beteiligung
Rolle
Rollennummer
7
Rollen ID
Rollenbezeichnung › Code
285
Nr
1
Beteiligter
Beteiligtennummer
7
Auswahl Beteiligter › Natürliche Person
Fachdaten Register
Mitteilungsart › Code
185
Betroffener Rechtsträger › Referenzierte Rollennummer
1
Auszug
Eintragungstext
Spalte
6
Position
2
Laufende Nummer
1
Eintragungsart › Code
024
Text
Folgende Genossenschaften sind bisher auf die Genossenschaft verschmolzen:

- die Husumer Arbeiter-Bauverein, Kreisbau- und Spargenossenschaft, eingetragene Genossenschaft, Husum, aufgrund der Vertreterversammlung vom 26.06.1974 nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 14./16.05.1974 durch Übernahme

- die Gemeinnützige Wohnungsbau-Genossenschaft Flensburg-Land e.G. mit Sitz in Flensburg aufgrund der Vertreterversammlung vom 29.11.1975 nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 28.08.1975 durch Übernahme

- die Baugenossenschaft Nordfriesland eG mit dem Sitz in Niebüll aufgrund der Vertreterversammlung vom 13.06.1992 nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 11.02.1992 durch Aufnahme.
Eintragungstext
Spalte
3
Position
1
Laufende Nummer
1
Eintragungsart › Code
007
Text
keine Nachschusspflicht
Abruf Uhrzeit
19:42:46
Abruf Datum
2025-01-25
Letzte Eintragung
2024-11-07
Anzahl Eintragungen
19
Letzte Änderung › Änderungsdatum
2023-06-17
Basisdaten Register
Gruendungsmetadaten › Gruendungsdatum
2006-08-21
Satzungsdatum › Aktuelles Satzungsdatum
2023-06-17
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
VertretungsberechtigteManuel Gläß (Rolle 7)
Besondere Vertretungsregelung › … › Vertretungsbefugnis Freitext
Prokura gemeinsam mit einem Vorstandmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung ihrer Mitglieder vorrangig durch eine gute, sichere und sozial verantwortbare Wohnungsversorgung sowie durch den Betrieb einer Spareinrichtung.
Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben, vermitteln und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft des Städtebaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen, Läden und Räume für Gewerbebetriebe, soziale, wirtschaftliche und kulturelle Einrichtungen und Dienstleistungen. Die Genossenschaft kann Beteiligungen im Rahmen von § 1 Abs. 2 des Genossenschaftsgesetzes übernehmen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen; Vorstand und Aufsichtsrat beschließen gemäß § 28 die Voraussetzungen.
Die Genossenschaft darf nur von ihren Mitgliedern und deren Angehörigen Spareinlagen entgegennehmen oder Sparbriefe an diese ausgeben. Angehörige sind
1. der Verlobte
2. der Ehegatte
3. Verwandte und Verschwägerte gerader Linie
4. Geschwister
5. Kinder der Geschwister
6. Ehegatten der Geschwister und Geschwister der Ehegatten
7. Geschwister der Eltern
8. Personen, die durch ein auf längere Dauer angelegtes Pflegeverhältnis mit häuslicher Gemeinschaft, wie Eltern und Kind miteinander verbunden sind (Pflegeeltern und Pflegekinder)
9. eingetragene Lebenspartnerschaften
Angehörige sind die aufgeführten Personen auch dann, wenn
1. in den Fällen der Nummer 2, 3, 6 und 9, die die Beziehung begründete Ehe nicht mehr besteht
2. in den Fällen der Nummer 3 bis 7 die Verwandtschaft oder Schwägerschaft durch Annahme als Kind erloschen ist
3. im Fall Nummer 8 die häusliche Gemeinschaft nicht mehr besteht, sofern die Personen weiterhin wie Eitern und Kind miteinander verbunden sind.
Jede Bevorzugung von Mitgliedern der Organe der Genossenschaft ( 20 der Satzung) ist unzulässig.
Status Rechtstraeger › Code
001