Die Nachschusspflicht der Mitglieder ist auf die Haftsumme beschränkt.
Die Haftsumme für jeden Geschäftsanteil beträgt 100,00 DM.
Höchstzahl der Geschäftsanteile je Genosse: 50.
Die Genossenschaft wird vertreten durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem anderen Vorstandsmitglied oder in Gemeinschaft mit einem Prokuristen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die gemeinschaftliche Vermarktung von Häuten, Fellen und Abfällen, soweit diese bei den Schlachtungen der Mitgliedsbetriebe anfallen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Nicht benötigter Grundbesitz kann zwischenzeitlich vermietet oder verpachtet werden.