Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist der Betrieb und die Unterhaltung einer Wasserversorgungsanlage zur Versorgung der Mitglieder mit Nutz- und Brauchwasser.