Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, darunter der Vorsitzende oder sein Stellvertreter, vertreten die Genossenschaft gemeinschaftlich. Die Genossenschaft kann auch durch den Vorsitzenden oder seinen Stellvertreter gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten werden.
Milchverwertung auf gemeinschaftliche Rechnung und Gefahr durch den Betrieb einer Meierei. Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist nicht zugelassen.