| Eintragungstext | | Text | Keine Nachschusspflicht.
Mindestkapital:
Das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch die Auzahlung des Auseinandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschieden sind oder die einzelne Geschäftsanteile gekündigt haben, nicht unterschritten werden darf, beträgt 20% der in der Bilanz ausgewiesenen Sachanlagen. |
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