Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Jedes Vorstandsmitglied vertritt die Genossenschaft allein.
Jedes Vorstandsmitglied darf Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung an Projekten im Bereich der Erneuerbaren Energien zur Förderung der Energiewende sowie zur Erzeugung und Verteilung sauberer Energie.
Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.