| Eintragungstext | | Text | Keine Nachschusspflicht.
Mindestkapital: Das Mindestkapital, das durch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschieden sind oder die einzelne Geschäftsanteile gekündigt haben, nicht unterschritten werden darf, beträgt 50% des Gesamtbetrages aller gezeichneten Genossenschaftsanteile zum Ende des vorangegangenen Geschäftsjahres. |
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