Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist:
a) die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Erzeugung, Verteilung und Speicherung regenerativer Energien und zur Herstellung von Gütern und Lebensmitteln,
b) der Absatz der gewonnenen Energie sowie von Gütern und Lebensmitteln,
c) das Angebot von Mobilitätsdienstleistungen
d) die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, vermitteln, veräußern und betreuen.
e) die Unterstützung, Planung, Schulung und Beratung in Fragen der unter § 2 (1) der Satzung genannten Zwecke von Mitgliedern und Dritten sowie Öffentlichkeitsarbeit
f) gemeinsamer Einkauf von Anlagen, Gütern und Dienstleistungen für Mitglieder und Dritte.
g) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen.