| Gegenstand | Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb; insbesondere durch gemeinsamen Rahmen, der Unterstützung untereinander und dem einheitlichen Auftreten nach Außen und gemeinsam angebotener Dienstleistungen, dem gemeinschaftlichen Einkauf von Waren, Gütern und Dienstleistungen sowie der Werbung und Vermarktung der Dienstleistungen der Mitglieder.
Gegenstand des Unternehmens ist:
a) Genehmigungsfreie betriebswirtschaftliche, kaufmännische Dienstleistungen und Beratung, Coachings, Publikationen, Herstellung und Vertrieb von Berichten, Büchern, E-Books, Video-, Onlinekursen sowie dessen Rechteverwertung, Lohnbuchführung, Finanzbuchführung, Consulting von Unternehmern sowie die beratende Begleitung;
b) Gemeinschaftlicher, zentraler Einkauf von Versicherungen, Betriebsstoffen, Handelswaren, Anlagen, Fahrzeugen, Sportgeräten, Immobilien und Wirtschaftsgütern insbesondere für den Fördergeschäftsbetrieb der Genossenschaft;
c) Veranstaltung von Seminaren, Webinaren und Fortbildungen;
d) Vermietung von Fahrzeugen, Fortbewegungsmitteln und beweglichen Wirtschaftsgütern jeglicher Art;
e) Public relations-, Marketing- und Vertriebsdienstleistungen, sowie gemeinschaftlicher Bürobetrieb;
f) Veranstaltung, Durchführung von Coaching, Workshops, Seminaren und Fortbildungen, jeglicher Art;
g) Gemeinschaftliche Projektierung, Entwicklung, Herstellung, Umsetzung und Betrieb sowie Vermietung von innovativen Konzeptionen und Anlagen des betreuten Wohnens, Seniorenwohnens, der Kurzzeitvermietung, sowie Ferienanlagenkonzepte oder Garagen- oder Parkplatzanlagen sowie dessen Folgeeinrichtungen;
h) Die Genossenschaft kann Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen bewirtschaften, errichten, erwerben und betreuen, auch international;
i) Gemeinschaftlicher Einkauf von Waren, Gütern, Handelswaren, Betriebsbedarf, Versicherungen, Energie, Fahrzeugen und beweglichen Wirtschaftsgütern;
j) Verwertung von Lizenzen und Rechten der Mitglieder.
Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen, soweit diese Beteiligungen eine untergeordnete Hilfs- oder Nebenfunktion für die Genossenschaft darstellen (§ 1 Abs. 2 GenG).
Die Ausdehnung des Fördergeschäftsbetriebs auf Nichtmitglieder ist zugelassen. |