| Eintragungstext | | Text | Keine Nachschusspflicht.
Mindestkapital:
Das Mindestkapital der Genossenschaft, das durch Rückzahlungen eines Auseinandersetzungsguthabens an ausgeschiedene Mitglieder nicht unterschritten werden darf, beträgt 90% der Geschäftsguthaben des vorjährigen Bestandes zum Jahresende. |
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