| Eintragungstext | | Text | keine Nachschusspflicht
Als Mindestkapital, das durch die Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens von Mitgliedern, die ausgeschieden sind oder einzelne Geschäftsanteile gekündigt haben, nicht unterschritten werden darf, gilt der Anteil des Eigenkapitals in Höhe von 20 % der Gesamterstellungskosten (gesamte Projektkosten gemäß Kostenermittlung nach DIN 276) gemäß der im Anlagevermögen aufgezeigten Sacheinlagen. |
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