Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder durch sichere und preisgünstige Versorgung mit klimafreundlicher und atomenergiefreier Energie. Die Genossenschaft erfüllt ihren Zweck unter besonderer Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, insbesonere durch Förderung von Energie aus regenrativer Erzeugung und dezentralen Kraft-Wärme-Anlagen sowie durch sparsame Verwendung von Energie. Gegenstand des Unternehmens ist die Versorgung von Energie. Die Tätigkeit kann sich auf die Erzeugung, den Erwerb, die Übertragung, den Vertrieb und den Handel erstrecken. Die Genossenschaft ist berechtigt, alle Geschäfts vorzunehmen und Maßnahmen zu ergreifen, die mit dem Gegenstand des Unternehmens zusammenhängen oder ihm unmittelbar oder mittelbar förderlich erscheinen. Sie kann insbesondere Tochtergesellschaften und Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten, Unternehmen und Beteiligungen an Unternehmen jeglicher Rechtsform im In- und Ausland erwerben oder sie veräußern, sie unter einheitlicher Leitung zusammenfassen und Unternehmensverträge mit ihnen schließen oder sich auf die Verwaltung der Beteiligungen beschränken. Sie ist berechtigt, ihren Betrieb ganz oder teilweise in verbundene Unternehmen auszugliedern oder diesen zu überlassen. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen.