| Eintragungstext | | Text | Über das Vermögen der Genossenschaft ist durch Beschluss des Amtsgerichts Flensburg vom 06.01.2025 (AZ: 56 IN 418/24) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. |
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| Eintragungstext | | Text | Mindestkapital: 30.000,00 EUR |
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