Der Vorstand besteht aus mindestens zwei Personen.
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinschaftlich vertreten.
Gegenstand
Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb.
Gegenstand:
1. Die Errichtung und Unterhaltung von Anlagen zur Vereilung von Energie
2. Die Produktion von Nutzwärme und Elektrizität
3. Die Unterstützung und Beratung in Fragen der regenerativen Energiegewinnung