| Gegenstand | Gegenstand der Genossenschaft ist es, den Mitgliedern durch entsprechendes Wirtschaften eine dauerhafte, preisgünstige, gesicherte, generationsübergreifende, sozialgemischte, ökologische und nachbarschaftliche Wohnungsversorgung zur Verfügung zu stellen.
Die Genossenschaft kann dazu Bauten in allen Rechts- und Nutzungsformen errichten, erwerben, bewirtschaften und betreuen. Sie kann alle im Bereich der Wohnungswirtschaft, des Hochbaus und der Infrastruktur anfallenden Aufgaben übernehmen. Hierzu gehören neben Wohngebäuden auch Gemeinschaftsanlagen und Folgeeinrichtungen sozialer, kultureller und gemeinnütziger Art.
Darüber hinaus können Läden und Räume für gewerbliche Zwecke, wirtschaftliche Einrichtungen und Dienstleistungen errichtet, erworben, bewirtschaftet oder betreut werden, wenn diese von einem oder mehreren Mitgliedern oder der Genossenschaft selbst betrieben werden oder betrieben werden sollen. |